Wo soll ich übernachten?
Wer eine mehrtägige Kanutour plant, stellt sich früher oder später die Frage: Wo kann, soll und will ich eigentlich übernachten?

Das Zelt gehört wohl zur Standardausrüstung für jeden Wasserwanderer bei längeren Kanutrips. Gerade an kleineren Wasserwegen in touristisch nicht erschlossenen Gebieten fehlt es dann aber oft an entsprechenden Campingplätzen, Jugendherbergen oder Häfen, wo man es auch aufschlagen könnte. Übernachtungen im Hotelzimmer oder in Pensionen, sofern überhaupt vorhanden, passen auch nicht unbedingt zu Paddelabenteuern in der Wildnis – vom Budget, das man dafür einplanen muss, ganz zu schweigen. Und wo lasse ich eigentlich das Kanu über Nacht?
Wasserwander-Rastplätze
Abhilfe schaffen normalerweise Rastplätze direkt am Wasser, auf denen man gegen einen kleinen Obolus nicht nur sein Zelt aufschlagen kann, sondern meist auch Sanitäranlagen, Grill- und Feuerplätze, Müllentsorgungseinheiten sowie Anlegemöglichkeiten für sein Kanu vorfindet. Unterhalten werden diese Wasserwanderrastplätze (WWR) häufig von den Gemeinden. Man findet sie aber auch an Privat- oder Vereinshäfen. Der Vorteil dieser Wasserwanderrastplätze liegt auf der Hand: Man kann hier ufernah, direkt an der Route, mit einigem Komfort günstig übernachten.
Eine einfachere Variante bilden Biwakplätze. Hier findet man häufig nur eine ausgewiesene Fläche für das Zeltaufschlagen vor. Auf bspw. Toiletten, Duschen oder Mülltonnen muss aber meist verzichtet werden. Dafür sind diese Plätze oft kostenfrei. Vorausgesetzt, man kann nicht auf ein Privatgelände oder einen richtigen Campingplatz für die Übernachtung zurückgreifen, sind diese Plätze häufig die einzige Möglichkeit für eine ruhige Nacht am Wasser. Das vorherige Auskundschaften dieser oder alternativer Übernachtungsmöglichkeiten gehört natürlich zu einer guten Tourenplanung dazu. In unserem Anbieterverzeichnis findet man, je nach Gewässer, eine erste Hilfestellung dafür.

Die Sache mit dem Wildzelten
Soweit, so gut! Was ist aber, wenn ich in aller Abgeschiedenheit paddle, ohne jede Zivilisation weit und breit, oder meine Kapazitäten für den Tag das Erreichen des nächsten Wasserwanderrastplatzes bzw. Hafens nicht mehr zulassen? Was ist, wenn ich mich verschätzt habe, die Dunkelheit plötzlich hereinbricht oder das Wetter unerwartet umschlägt? Dann muss ich wohl oder übel mein Zelt in der Wildnis aufschlagen (»Wildcampen«) oder unter freiem Himmel bzw. unter einem Tarp schlafen (»Biwakieren«). Aber mache ich mich damit strafbar?
Die Antwort und gute Nachricht für (Wasser-)Wanderer in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg lautet grundsätzlich erst mal: Nein! In anderen Bundesländern sieht die Sache schon wieder anders aus. Denn die Ausgestaltung der Naturschutzgesetze ist Ländersache. Das Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern sagt dazu:
„Nichtmotorisierte Wanderer dürfen außer in Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten und Naturschutzgebieten abseits von Zelt- und Campingplätzen in der freien Landschaft für eine Nacht zelten, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen.“
Diese Aussage wurde mir auch noch mal von der Wasserschutzpolizei Sassnitz auf Rügen bestätigt. Sofern wir mit unserem Kanu also muskelbetrieben unterwegs sind, ist das Zelten in der Wildnis für je eine Nacht an je einem Ort kein grundsätzliches Problem.
In Brandenburg sieht es ähnlich aus. In Paragraf 44 des Naturschutzgesetzes heißt es da:
„Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer dürfen abseits von Zelt- und Campingplätzen für eine Nacht Zelte aufstellen, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen.“

Richtiges Verhalten beim Campieren in der freien Natur
Voraussetzung dafür ist also zusammenfassend immer:
Auf Privatgrund habe ich eine Genehmigung des Eigentümers!
In Nationalparks, Natur- oder anderen Schutzgebieten nutze ich lediglich dafür ausgewiesene Plätze (unbedingt vorab informieren)!
Ich verhalte mich entsprechend der Umstände rücksichtsvoll und unauffällig in der Natur!
Andernfalls können trotz des legalen Zeltens saftige Strafen drohen. Falls du unsicher bist, was genau du tun kannst oder besser lassen solltest, helfen dir vielleicht auch noch die folgenden Ratschläge weiter:
Halte dich möglichst von Straßen, (Wohn-)Häusern, Jagdgebieten, Landwirtschaftsflächen, Schutzgebieten oder Gefahrenzonen fern!
Mache nicht unnötig z. B. durch Lärm (auch Musik!), Licht oder Feuer auf dich aufmerksam, um die Tierwelt nicht zu stören!
Meide außerdem Reviere von Wildtieren (erkennbar z. B. an Wühlstellen von Wildschweinen, Gerüchen, Gelegen und Nestern, Spuren an Pflanzen und Boden)!
Verlasse Orte so, wie du sie vorgefunden hast! Verändere die Umgebung nur so weit wie nötig und nimm alle Hinterlassenschaften, wie z. B. Müll, wieder mit!
Wenn du unbedingt ein Feuer machen musst oder grillen willst, beachte unbedingt die Wald- und Wiesenbrandgefahrensituation! Suche dir am besten eine möglichst offene und brandsichere Stelle mit Wasserzugang zum späteren Löschen und schone den Boden mit einer feuerfesten Unterlage! Koche auf kleiner Flamme und lösche alles wieder gut!


